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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Anwendbarkeit

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung gelten für Rechtsgeschäfte (insbesondere Kauf- oder Werkverträge) über Lieferungen bzw. Leistungen, die zwischen der Hermann Meisel GmbH und ihren Kunden abgeschlossen werden. Dies gilt im Falle länger dauernder Geschäftsbeziehungen für künftige Rechtsgeschäfte auch dann, wenn die Hermann Meisel GmbH den Kunden nicht mehr ausdrücklich auf die Anwendbarkeit der eigenen AGB hinweist.

  2. Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, es wurde etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart.

  3. Mitarbeitern unseres Unternehmens ist es untersagt, von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen, außer die Hermann Meisel GmbH bestätigt dies schriftlich.

 

Vertragsabschluss beim Unternehmergeschäft

  1. Beim beiderseitig unternehmensbezogenen Geschäft stellt die Bestellung des Kunden lediglich das Angebot dar,  wenn die Hermann Meisel GmbH zuvor in den von ihr an den Kunden übermittelten Informationen auf die Unverbindlichkeit dieser Informationen hingewiesen hat. Der Vertragsabschluss erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung bzw. Leistung durch die Hermann Meisel GmbH.

  2. Auch Angaben in Katalogen, Prospekten und anderen Werbematerialien sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit dies vereinbart wird, insbesondere durch Bezugnahme in der Auftragsbestätigung auf diese.

 

Kostenvoranschlag

  1. Kostenvoranschläge dienen der Orientierung über die zu erwartenden Kosten. Sie sind unverbindlich. Bei Verbrauchern gilt dies nur dann, wenn die Unverbindlichkeit ausdrücklich auf dem Kostenvoranschlag vermerkt wurde (etwa durch die Formulierung „vorläufige Auftragssumme“, „freibleibend“ oder „unverbindlich“). Verbindlich sind Kostenvoranschläge nur dann und nur für 21 Tage ab Abgabe, wenn sie für einen konkreten Kunden erstellt, schriftlich abgegeben wurden und die Verbindlichkeit ausdrücklich darauf vermerkt wurde oder der Verbraucher nicht auf die Unverbindlichkeit des Kostenvoranschlages hingewiesen wurde.

  2. Kostenvoranschläge der Hermann Meisel GmbH sind, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, entgeltlich. Mangels Vereinbarung über die Höhe des Entgelts gelten 10 % der Angebotssumme exkl. USt als vereinbart. Im Verbrauchergeschäft ist Entgeltlichkeit nur dann anzunehmen, wenn der Kunde vorab auf die Zahlungspflicht hingewiesen wurde.

  3. Kostenüberschreitungen von bis zu 15 % können im beiderseitig unternehmensbezogenen Geschäft verrechnet werden. Die Hermann Meisel GmbH hat eine Überschreitung umgehend anzuzeigen.

  4. Auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit für die Hermann Meisel GmbH liegen, kann bei Erstellung des Kostenvoranschlages keine Rücksicht genommen werden. In diesem Fall informiert die Hermann Meisel GmbH den Kunden bei Erkennbarkeit und der Kunde hat binnen einer Woche zu entscheiden, ob die Arbeiten fortgesetzt werden sollen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung treffen oder die Kostensteigerung nicht akzeptieren, so behält sich die Hermann Meisel GmbH vor, die erbrachte Teilleistung zu verrechnen und vom Vertrag zurückzutreten.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Preise verstehen sich in Euro und – für Unternehmerkunden - exklusive Umsatzsteuer, sowie – für Verbraucherkunden – inklusive Umsatzsteuer, ab Werk, unverladen und unverpackt.

  2. Preiserhöhende Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge werden, wenn nichts anderes vereinbart ist, zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt. Im Verbrauchergeschäft informiert die Hermann Meisel GmbH den Kunden vorab über die gesonderte Verrechnung.

  3. Mangels gegenteiliger, schriftlicher Vereinbarung sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug von Skonto fällig und zahlbar.

  4. Waren gelten – mangels anderweitiger Vereinbarung - als ohne Montage bestellt.

  5. Transport-, Verpackungs-, Fracht-, Beförderungs- oder Versicherungskosten und -spesen, Gebühren und Abgaben trägt – so nichts anderes vereinbart wurde - der Kunde. Fallen darüber hinaus weitere Kosten für die Lieferung an, so sind diese vom Kunden zu tragen. Ist der Kunde Verbraucher, so informiert ihn die Hermann Meisel GmbH vor Vertragsschluss über die anfallenden Kosten.

  6. Die Preise gelten im beiderseitigen Unternehmergeschäft vorbehaltlich gleichbleibender Anschaffungs- bzw. Herstellkosten. Bei Änderung der Material-, Transport- oder Finanzierungskosten behält sich die Hermann Meisel GmbH vor, diese Kostensteigerung an den Kunden weiterzuverrechnen.

  7. Erhöhen sich die Personalkosten für die Waren- bzw. Werkherstellung und/oder -lieferung aufgrund kollektivvertraglicher Änderungen in der Branche (Kollektivverträge in den WKO-Bereichen Maler und Tapezierer, Elektro- und Einrichtungsfachhandel, Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Riemer oder Tapezierer und Dekorateure), so erhöhen sich auch die vereinbarten Preise. Im Verbrauchergeschäft gibt die Hermann Meisel GmbH auch eine entsprechende Verminderung der Energiekosten an den Verbraucher weiter.

  8. Erhöhen sich die Energiekosten für die Waren- bzw. Werkherstellung und/oder -lieferung, so erhöhen sich auch die vereinbarten Preise. Als Berechnungsbasis ist der Energiepreisindex der AEA (Österreichische Energieagentur) heranzuziehen. Im Verbrauchergeschäft gibt die Hermann Meisel GmbH auch eine entsprechende Verminderung der Energiekosten an den Verbraucher weiter.

  9. Bei Aufträgen ab EUR 700,00 ist die Hermann Meisel GmbH berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Die Anzahlung ist binnen 8 Tagen (maßgebend ist der Eingang am Konto der Hermann Meisel GmbH) ab Erhalt der Rechnung zu leisten. Davon abweichend gilt für Verbrauchergeschäfte, dass Zahlungen als rechtzeitig gelten, wenn der Überweisungsauftrag am Tag der Fälligkeit erteilt wurde.

  10. Die Hermann Meisel GmbH ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen. Im Falle der Annahme gilt die Verbindlichkeit erst dann als beglichen, wenn sie vorbehaltlos eingelöst werden konnten. 

  11. Die Hermann Meisel GmbH ist berechtigt, Betreibungs- und Einbringungskosten (Mahn- und/oder Inkassospesen) für eine zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verzugsfall zu verrechnen.

  12. Im Verbrauchergeschäft gelten Verzugszinsen iHv 4 % als vereinbart. Im beiderseitig unternehmensbezogenen Geschäft gelten Verzugszinsen iHv 9,2 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als vereinbart und die Hermann Meisel GmbH ist berechtigt, eingehende Zahlungen des Kunden zunächst auf die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und in Folge auf die entstandenen Verzugszinsen anzurechnen.

  13. Kommt der Kunde seinen Zahlungen nicht nach, wird die aushaftende Restschuld fällig. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn die Hermann Meisel GmbH ihre Leistungen erbracht hat, der Kunde zumindest 6 Wochen im Verzug ist und ihm der Terminsverlust unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen angedroht wurde.

 

Erfüllungsort

  1. Bei Warenlieferungen ist Erfüllungsort - wenn schriftlich nicht anders wurde,  der Sitz der Hermann Meisel GmbH.

  2. Bei Werkverträgen gilt als Erfüllungsort jener Ort, an dem das Werk hergestellt werden soll. Subsidiär gilt als Erfüllungsort der Sitz des Auftragnehmers.

 

Liefer- und Leistungsbedingungen, Gefahrtragung und Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Die Lieferung erfolgt mangels abweichender Vereinbarung an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.

  2. Der Kunde verpflichtet sich zu Mitwirkung, sofern sie für die Ausführung des Werkes bzw. der Leistung erforderlich ist. Der Kunde leistet Gewähr, dass die von der Hermann Meisel GmbH zu bearbeitenden Böden, Wände und andere vorgefundene Gegebenheiten alle Voraussetzungen für eine sach- und fachgerechte Werkausführung besitzen, bereitgestellte Pläne korrekte Angaben, insbesondere Maßangaben, enthalten und bereitgestellte Informationen keinen Verarbeitungsbeschränkungen, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Marken- und/oder Persönlichkeitsrechte unterliegen.

  3. Erforderliche Bewilligungen bzw. Genehmigungen oder Meldungen an Behörden hat der Kunde fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu veranlassen.

  4. Etwaig erforderliche, ergänzende, fremde Arbeiten, wie insbesondere Zimmerer-, Maurer-, Schiede-, Elektriker- oder Malerarbeiten sind vom Kunden eigenverantwortlich zu koordinieren und auszuführen und auf eigene Rechnung vorzunehmen.

  5. Der Kunde verpflichtet sich, die Zufahrt zum Erfüllungsort am Montagetag mit Kleinlastkraftwagen zu ermöglichen, andernfalls abweichende Transportleistungen von der Hermann Meisel GmbH gesondert in Rechnung gestellt werden können. Der Montageort ist frei von allen Hindernissen und fertig für die Lieferung bzw. den Einbau vorzubereiten, widrigenfalls Zusatzaufwendungen in Rechnung gestellt werden können.

  6. Ist die Zustellung beim Kunden nicht möglich oder wurde die zur Ausführung der Leistung bzw. des Werkes erforderliche Mitwirkung unterlassen, so trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Lieferung, wenn er den zugrundeliegenden Umstand zu vertreten hat, dies nicht aufgrund der Ausübung seines Rücktrittsrechtes erfolgte und er auch nicht vorübergehend an der Annahme verhindert war. Die Hermann Meisel GmbH ist berechtigt, die Ware bzw. das Werk erforderlichenfalls für die Dauer von maximal 6 Wochen auf Rechnung und Gefahr des Kunden entweder bei sich oder bei einem Spediteur einzulagern.

  7. Mit Ablieferung der Ware bzw. Ausführung des Werkes beim Kunden geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges auf den Kunden über. Ist das Werk an einer, im Eigentum des Kunden stehenden, unbeweglichen Sache auszuführen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges bereits mit Beginn der Ausführungen des Werkes durch die Hermann Meisel GmbH auf den Kunden über. Wird die Ware zur Lieferung einem Spediteur übergeben, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung beim beiderseitigen Unternehmergeschäft bereits mit Übergabe der Sache an den Spediteur auf den Kunden über. Hat ein Verbraucher den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von der Hermann Meisel GmbH vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.

  8. Bei Selbstabholung wird der Kunde zunächst von der Hermann Meisel GmbH per E-Mail über die Bereitstellung informiert. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges geht mit der Selbstabholung auf den Kunden über.

  9. Bei Lieferschwierigkeiten seitens der Lieferanten der Hermann Meisel GmbH können vereinbarte Liefer- bzw. Leistungstermine von der Hermann Meisel GmbH bis zu 14 Tagen überschritten werden.

  10. Der Vereinbarung von Vertragsstrafen wird ausdrücklich widersprochen.

 

Eigentumsvorbehalt

  1. Die Hermann Meisel GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bzw. am erstellten Werk bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Preises vor.

  2. Der Kunde trägt das Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

  3. Beim beiderseitigen Unternehmergeschäft ist der Kunde berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an die Hermann Meisel GmbH tritt der Kunde der Hermann Meisel GmbH alle ihm aus der Weiterveräußerung zukommenden Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber ab. Der Kunde ist verpflichtet, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken. Veräußert der Vorbehaltskäufer gegen Barzahlung, übereignet er der Hermann Meisel GmbH den Weiterverkaufserlös durch antizipiertes Besitzkonstitut.

 

Gewährleistung

  1. Bei Verbraucherverträgen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist bei Verbraucherverträgen beträgt bei beweglichen Sachen 2 Jahre. Beim beiderseitigen Unternehmergeschäft kann der Kunde das Recht auf Gewährleistung nur innerhalb von 6 Monaten ab Gefahrenübergang geltend machen.

  2. Als vorab genehmigt gelten geringfügige, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende, Abweichungen (insbesondere in Bezug auf Maße, Qualität, Gewicht bzw. Farbe) von Mustern, Katalogen, Prospekten und dergleichen, die dem Angebot zugrunde liegen. Derartige Abweichungen gelten als unwesentlich bzw. unbeachtlich und begründen keine Gewährleistungsansprüche.

  3. Beim beiderseitigen Unternehmergeschäft ist der Kunde beweispflichtig dafür, dass der Mangel nicht schon bei Gefahrenübergang vorhanden war; § 924 ABGB findet keine Anwendung; die Hermann Meisel GmbH hat im Gewährleistungsfall das Wahlrecht zwischen Reparatur oder Austausch; der Regress gem. § 933b ABGB sowie die Zurückbehaltung des Entgelts ist ausgeschlossen; die Verjährungsfrist beginnt nicht von Neuem zu laufen, wenn im Rahmen der Mängelbehebung eine Ersatzlieferung erfolgt.

 

Schadenersatz

  1. Die Hermann Meisel GmbH haftet im beiderseitigen Unternehmergeschäft nur für Schäden, die sie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Dies gilt jedoch nicht für Personenschäden; die Beweislast liegt beim Kunden; Schadenersatzansprüche verjähren dabei 6 Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber nach 10 Jahren ab Leistungserbringung.

  2. Für Beschädigungen und Nachteile wie insbesondere Verlust und Diebstahl, die nicht von der Hermann Meisel GmbH zu vertreten sind, hat – beim beiderseitigen Unternehmergeschäft -  der Kunde einzustehen und die Hermann Meisel GmbH schad- und klaglos zu halten, insbesondere, wenn der Kunde keinen zur Aufbewahrung von Materialien und Maschinen geeigneten und ausreichend verschließbaren Raum zur Verfügung stellt. Ist der Kunde Verbraucher, so haftet die Hermann Meisel GmbH nicht für Schäden, die diese leicht fahrlässig verursacht hat, ausgenommen Personenschäden.

  3. Im Falle eines elementaren Ereignisses, das auch durch große Sorgfalt nicht verhindert werden konnte und keine typische Betriebsgefahr darstellt (höhere Gewalt), wie insbesondere Arbeitsstreiks, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Epidemien, Pandemien, Seuchen, behördliche Maßnahmen wie z.B. Quarantäneanordnungen etc., oder auf höhere Gewalt zurückzuführende Ausfälle entfällt die Leistungspflicht der Vertragsparteien für diese Dauer bzw. bis zu dem Zeitpunkt, zu welchem die Hermann Meisel GmbH wieder leistungsbereit ist. Schadenersatzansprüche sind unter diesen Umständen ausgeschlossen.

 

Haftungsausschluss für abgestellte Fahrzeuge

  1. Für Schäden an Kundenfahrzeugen aller Art sowie Anhängern, Booten, etc., welche im Außenbereich der Hermann Meisel GmbH geparkt oder abgestellt wurden, wird keine Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur, bei Hagel- oder Brandschadensereignissen sowie für den Fall des Diebstahls.

  2. Ausgenommen davon sind durch die Hermann Meisel GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.

 

Haftung im Zusammenhang mit bereitgestellten Informationen und Daten

  1. Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Maße selbst verantwortlich, ebenso für die technisch einwandfreie Lösung beigebrachter Pläne und Zeichnungen.

  2. Stellt die Hermann Meisel GmbH die Ware nach Vorgaben des Kunden her, hat der Kunde alle für die Anfertigung erforderlichen Inhalte (Bilder, Grafiken, Texte, etc.) in den erforderlichen Dateigrößen beizustellen. Der Künde überträgt der Hermann Meisel GmbH alle für die Herstellung, Verrechnung und Lieferung der Ware erforderlichen Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte.

  3. Der Kunde leistet Gewähr, dass aufgrund der Auftragsabwicklung durch die Herman Meisel GmbH keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und/oder Persönlichkeitsrechte, verletzt werden.

 

Prüf- und Warnpflicht

  1. Die Hermann Meisel GmbH trifft keine, über den üblichen fachlichen Umfang und zwingende gesetzliche Bestimmungen hinausgehende, besondere Prüf- oder Untersuchungspflicht. 

  2. Insbesondere überprüft die Hermann Meisel GmbH nicht, ob für die Werkerstellung zur Verfügung gestellte Informationen, Daten oder Materialien Nutzungseinschränkungen und/oder Immaterialgüterrechten Dritte runterliegen.

 

Gerichtsstand und Rechtswahl

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis im beiderseitig unternehmensbezogenen Geschäft ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Hermann Meisel GmbH (Bezirksgericht Gmunden, Landesgericht Wels). Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, ist jenes Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.  

  2. Die Tätigkeit der Hermann Meisel GmbH ist nicht auf Märkte außerhalb Österreichs ausgerichtet. Nimmt ein potenzieller Kunde aus diesen Märkten eigeninitiativ Kontakt mit der Hermann Meisel GmbH auf, so findet Art 6 Abs 1 der Verordnung Nr. 593/2008 vom 17.06.2008 (Rom I-Verordnung) keine Anwendung und der entsprechende Gerichtsstand verbleibt am Sitz der Hermann Meisel GmbH. Generell unterliegen die zwischen dem Kunden und der Hermann Meisel GmbH abgeschlossenen Verträge ausschließlich österreichischem Recht. Nationale bzw. supranationalen Verweisungsnormen (IPRG, ROM I-VO) sowie UN-Kaufrecht sind nicht anwendbar. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, gilt dies nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. 

 

Widerrufsrecht

  1. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gemäß § 3 Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) haben Verbraucher mit Wohnsitz in der EU das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

  2. Ein Auswärtsgeschäft liegt gem. § 3 Z 1 FAGG vor, wenn der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit eines Vertreters der Hermann Meisel GmbH und des Verbrauchers an einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum der Hermann Meisel GmbH ist oder der Verbraucher unter den vorgenannten Umständen ein Angebot gemacht hat, wenn der Vertrag in den Geschäftsräumen der Hermann Meisel GmbH oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, unmittelbar nachdem der Verbraucher an einem anderen Ort als den Geschäftsräumen der Hermann Meisel GmbH bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit eines Vertreters der Hermann Meisel GmbH und des Verbrauchers persönlich und individuell angesprochen wurde, oder wenn der Vertrag auf einem Ausflug geschlossen wird, der von der Hermann Meisel GmbH oder von dessen Beauftragten in der Absicht oder mit dem Ergebnis organisiert wurde, dass die Hermann Meisel GmbH für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen beim Verbraucher wirbt oder werben lässt und entsprechende Verträge mit dem Verbraucher abschließt.

  3. Ein Fernabsatzvertrag liegt gem. § 3 Z 2 FAGG vor, wenn er zwischen der Hermann Meisel GmbH und einem Verbraucher ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit eines Vertreters der Hermann Meisel GmbH und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden.

  4. Das Rücktrittsrecht besteht in den Fällen des § 1 Abs 2 FAGG nicht, so zB dann nicht, wenn das zu zahlende Entgelt EUR 50,00 nicht übersteigt oder bei erheblichen Umbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden durch die Hermann Meisel GmbH. Außerdem besteht kein Widerrufsrecht, wenn der Verbraucher wünscht, dass die Hermann Meisel GmbH noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt (§ 10 FAGG). Weiters ist vom Rücktrittsrecht gemäß § 18 FAGG ausgenommen, wenn die Hermann Meisel GmbH die Leistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher zuvor ausdrücklich dem Beginn der Vertragserfüllung zugestimmt hat, wenn der Verbraucher die Hermann Meisel GmbH ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert hat, um Reparaturarbeiten vornehmen zu lassen oder wenn Waren nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten wurden bzw. in den anderen Fällen des § 18 FAGG.

  5. Um den Vertrag zu widerrufen, ist die Hermann Meisel GmbH mittels eindeutiger Erklärung (zB als Brief per Post, per E-Mail oder persönlich) darüber zu informieren. Die Absendung der Erklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist ist ausreichend.

  6. Für den Widerruf steht zB die folgende Muster-Widerrufserklärung zur Verfügung:

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

  • [Auflistung]

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

  • [Auflistung]

Name des/der Verbraucher(s)

  • [Auflistung]

Anschrift des/der Verbraucher(s)

  • [Auflistung]

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung per Brief)

  • [Auflistung]

    1. Bei Widerruf werden dem Verbraucher die bisher geleisteten Zahlungen binnen 14 Tagen ab Widerruf erstattet.

    2. Hat sich der Verbraucher ausdrücklich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm dadurch entstandenen Mehrkosten (§ 14 Abs 2 FAGG).

    3. Bei Widerruf hat der Verbraucher die empfangene Ware gemäß § 15 Abs 1 FAGG unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an die Hermann Meisel GmbH zurückzustellen; dies gilt nicht, wenn die Hermann Meisel GmbH angeboten hat, die Ware selbst abzuholen. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wird.

    4. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind gemäß § 15 Abs 2 FAGG vom Verbraucher zu tragen; dies gilt nicht, wenn die Hermann Meisel GmbH sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen.

 

Nebenabreden

  1. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen bzw. Ergänzungen des Vertrags oder der AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftform. 

  2. Die Schriftform ist auch bei Übermittlung per E-Mail erfüllt.

 

Salvatorische Klausel

  1. Falls einzelne Bestimmungen in diesen AGB unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Sie sind im Falle eines beiderseitigen Unternehmergeschäfts durch gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahekommt. 

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